Die Prämienanpassungsklausel in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung legt fest, wie sich der Beitrag pro 1.000 EURO zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres ändern kann – abhängig vom Verhältnis der Schadenzahlungen zur Summe der Versicherungssummen.
Der Beitrag pro 1.000 EURO (Beitragssatz in Promille), auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden.
Maßgeblich ist dafür, wie sich das Verhältnis der folgenden Werte im Durchschnitt gemäß Nr. 2 entwickelt:
- die Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten)
- der Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachinhalt zusammen: Der Beitragssatz je 1.000 EURO Versicherungssumme ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Einmal im Jahr, jeweils zum Beginn eines neuen Versicherungsjahres, kann er sich verändern. Ob er steigt oder sinkt, richtet sich danach, wie hoch die Schadenzahlungen im Verhältnis zu den insgesamt versicherten Summen ausfallen.
Häufige Fragen
Wann kann sich der Beitrag ändern?
Der Beitrag pro 1.000 EURO kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden.
Wovon hängt die Beitragsanpassung ab?
Sie hängt vom Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt gemäß Nr. 2 ab.
Gilt die Klausel auch für erweiterten Versicherungsschutz?
Ja, der Beitrag pro 1.000 EURO kann sich auch insoweit ändern, als er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist.
Kann der Beitrag auch sinken?
Ja. Der Beitragssatz kann erhöht werden oder muss vermindert werden – abhängig von der Entwicklung des genannten Verhältnisses.
Dokumentversion: 2022.02
