In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung kann sich der Beitrag zu Beginn jedes Versicherungsjahres verändern – er kann steigen oder sinken, je nach Entwicklung der Schadenzahlungen im Verhältnis zu den Versicherungssummen. Wie der Beitragssatz ermittelt wird, welche Grenzen gelten und welches Kündigungsrecht bei einer Erhöhung besteht, wird hier verständlich erklärt.
Beitragsanpassung
Der Beitrag pro 1000,- EURO (Beitragssatz in Promille), auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres erhöht oder muss vermindert werden, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen der Versicherer im Durchschnitt der gemäß Nr. 2 maßgebenden drei Jahre erhöht oder vermindert hat.
Berechnung des Veränderungssatzes:
- Die Berechnung erfolgt anhand der Schadenzahlungen und Hausratversicherungssummen, die die Versicherungsaufsichtsbehörde veröffentlicht hat für das vorletzte, drittletzte und viertletzte Kalenderjahr vor Beginn des Versicherungsjahres im Verhältnis zu dem jeweils davor abgelaufenen Kalenderjahr.
- Hierbei werden jeweils die Gesamtbeträge der Hausratversicherungssummen an jedem 31. Dezember der zu vergleichenden Jahre berücksichtigt.
- Aus diesen drei Veränderungssätzen berechnet der Versicherer den gemäß Nr. 1 maßgebenden Durchschnitt.
- Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle nach dem Komma errechnet und auf einen vollen Prozentsatz abgerundet.
- Wurde die Grenze von 5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Anpassung des Beitragssatzes:
- Der Beitragssatz verändert sich entsprechend dem gemäß Punkt 1 und 2 ermittelten durchschnittlichen Veränderungssatz.
- Der geänderte Beitragssatz wird auf zwei Stellen nach dem Komma abgerundet.
- Er darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen.
- Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Kündigungsrecht bei Erhöhung:
Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Hausratversicherung ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Zu Beginn jedes Versicherungsjahres kann er sich verändern – nach oben oder nach unten. Maßgeblich dafür ist, wie sich die Schäden in der Hausratversicherung im Verhältnis zu den Versicherungssummen entwickelt haben. Steigen die Schäden im Durchschnitt der herangezogenen Jahre, kann der Beitrag steigen; gehen sie zurück, sinkt er. Wird Ihr Beitragssatz erhöht, haben Sie das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Beitrag in der Hausratversicherung ändern?
Ja. Die Prämie kann – auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist – zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach den geltenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Wonach richtet sich die Beitragsanpassung?
Sie richtet sich danach, wie sich das Verhältnis der Summe aller Schadenzahlungen aus Hausratversicherungen (ohne Schadenregulierungskosten) zum Gesamtbetrag der Hausratversicherungssummen im Durchschnitt der maßgebenden drei Jahre verändert hat.
Welche Grenze gilt für den angepassten Beitragssatz?
Der geänderte Beitragssatz darf den im Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitragssatz nicht übersteigen. Diese Grenze gilt jedoch nur, wenn sich der Tarifbeitrag auf eine unveränderte Gruppe versicherter Risiken bezieht.
Was passiert, wenn die 5-Prozent-Grenze nicht erreicht wird?
Wurde die Grenze von 5 Prozent gemäß Nr. 1 nicht erreicht, so wird der ermittelte Veränderungssatz in die Berechnung für das folgende Kalenderjahr einbezogen.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitragssatz, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragssatzerhöhung.
