In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung zählen alle Sachen zum Hausrat, die dem privaten Haushalt zum Gebrauch oder Verbrauch dienen – dazu gehören auch Wertsachen, Bargeld, Einbaumöbel, Antennenanlagen, bestimmte Boote, Flugdrachen sowie Haustiere. Hier erfahren Sie im Detail, was alles als Hausrat gilt.
a) Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
b) Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13).
c) Ferner gehören zum Hausrat:
- aa) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen;
- bb) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
- cc) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung gemäß Nr. 1 dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt;
- dd) im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt (siehe Nr. 4 e);
- ee) selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig sind;
- ff) Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
- gg) Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen;
- hh) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon ausgeschlossen;
- ii) Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen (siehe Nr. 3 a) und b)) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
Was bedeutet das konkret?
Als Hausrat gilt grundsätzlich alles, was Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen oder verbrauchen. Neben Möbeln und Alltagsgegenständen zählen dazu auch Wertsachen und Bargeld (für die gesonderte Bedingungen gelten), bestimmte fest eingebaute oder angepasste Möbel und Küchen, privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, verschiedene Freizeit- und Sportgeräte wie Boote oder Gleitschirme sowie Haustiere. Diese Aufstellung hilft Ihnen einzuordnen, welche Ihrer Gegenstände als Hausrat verstanden werden.
Häufige Fragen
Gehören Wertsachen und Bargeld zum Hausrat?
Ja, Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Abschnitt „A“ § 13).
Sind Einbauküchen und Einbaumöbel mitversichert?
In das Gebäude eingefügte Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen gehören zum Hausrat, wenn der Versicherungsnehmer sie als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher die Gefahr dafür trägt. Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist nachzuweisen.
Zählen Haustiere zum Hausrat?
Ja, Haustiere gehören zum Hausrat. Gemeint sind Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen gehalten werden, zum Beispiel Fische, Katzen oder Vögel.
Sind beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände Hausrat?
Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen, gehören zum Hausrat. Handelswaren und Musterkollektionen sind hiervon jedoch ausgeschlossen.
Gehören Boote und Sportgeräte zum Hausrat?
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte zählen zum Hausrat. Ebenso Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen.
Dokumentversion: 2022.02
