Bei der Ammerländer Versicherung VVaG gelten in der Hausratversicherung besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen: Ersetzt werden je Versicherungsfall grundsätzlich bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme. Wer Bargeld, Schmuck, Urkunden oder andere wertvolle Gegenstände außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes aufbewahrt, muss zusätzliche prozentuale Höchstgrenzen beachten. Der Abschnitt legt außerdem fest, welche Gegenstände als Wertsachen gelten und welche technischen Anforderungen ein Wertschutzschrank erfüllen muss.
Versicherte Wertsachen
Als Wertsachen gelten:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie Sachen aus Silber, die nicht schon oben genannt sind;
- Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Wertschutzschränke
Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt.
- Als freistehende Wertschutzschränke weisen sie ein Mindestgewicht von 200 kg auf. Bei geringerem Gewicht sind sie nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall zusätzlich begrenzt auf:
- 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt –, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
- 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Was bedeutet das konkret?
Für wertvolle Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Urkunden oder Kunst gelten in der Hausratversicherung besondere Höchstgrenzen. Insgesamt werden je Versicherungsfall bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme ersetzt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Lagern solche Wertsachen nicht in einem anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrank, gelten zusätzlich niedrigere prozentuale Grenzen je nach Art der Sache. Ob ein Behältnis als Wertschutzschrank zählt, hängt von einer Anerkennung durch eine Prüfstelle und von Gewicht bzw. Verankerung ab.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Wertsachen ersetzt?
Für Wertsachen gilt je Versicherungsfall eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenzen gelten, wenn Wertsachen nicht im Wertschutzschrank liegen?
Befinden sich die Wertsachen außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes, gelten je Versicherungsfall 2 Prozent für Bargeld und Geldkarten-Beträge, 3 Prozent für Urkunden und Wertpapiere sowie 10 Prozent für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und Sachen aus Gold und Platin – jeweils höchstens der vereinbarte Betrag.
Was gilt versicherungstechnisch als Wertschutzschrank?
Ein Wertschutzschrank ist ein Sicherheitsbehältnis, das durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt ist und als freistehender Schrank mindestens 200 kg wiegt oder bei geringerem Gewicht fachmännisch verankert bzw. als Einmauerschrank bündig eingelassen ist.
Zählen Antiquitäten und alte Möbel zu den Wertsachen?
Antiquitäten, also Sachen, die über 100 Jahre alt sind, gelten als Wertsachen. Möbelstücke sind davon jedoch ausgenommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2024