Die Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung schützt in der Inhaltsversicherung den Fahrzeuginnenraum aller in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen zugelassenen Kraftfahrzeuge – einschließlich dienstlich überlassener Fahrzeuge sowie Leih- und Mietwagen. Erfahren Sie, wer als versicherte Person gilt und welche Fahrzeuge abgedeckt sind.
In der Inhaltsversicherung der Ammerländer Versicherung ist der Fahrzeuginnenraum von allen Kraftfahrzeugen versichert, welche in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen (siehe § 8) zugelassen wurden oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Darunter fallen auch sogenannte Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle:
- mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Versicherte Fahrzeuge:
Versichert ist der Inhalt von:
- Wohnmobilen (nicht bei privat gemieteten Wohnmobilen)
- Wohnwagen
- Campingfahrzeugen
- PKW (auch in gemieteten Fahrzeugen)
Was bedeutet das konkret?
Die Inhaltsversicherung greift nicht nur für ein einzelnes Fahrzeug, sondern für den Innenraum verschiedener Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen in Deutschland zugelassen oder ihnen dienstlich überlassen sind. Auch der Versicherungsnehmer selbst, die mit ihm im Haushalt lebenden Personen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch ausgezogene Kinder zählen zum geschützten Personenkreis. Bei den Fahrzeugarten reicht der Schutz vom Wohnmobil über Wohnwagen und Campingfahrzeuge bis zum PKW, wobei es bei gemieteten Fahrzeugen auf die jeweilige Fahrzeugart ankommt.
Häufige Fragen
Wer ist über die Inhaltsversicherung mitversichert?
Versichert sind der Versicherungsnehmer sowie alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Für welche Fahrzeuge gilt der Versicherungsschutz?
Versichert ist der Fahrzeuginnenraum aller Kraftfahrzeuge, die in Deutschland behördlich auf den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen zugelassen oder den versicherten Personen im Rahmen eines Arbeitsvertrages dienstlich überlassen wurden. Dazu zählen auch Leih- oder Mietwagen (Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge).
Welche Fahrzeugarten sind konkret abgedeckt?
Versichert ist der Inhalt von Wohnmobilen (nicht bei privat gemieteten Wohnmobilen), Wohnwagen, Campingfahrzeugen sowie PKW (auch in gemieteten Fahrzeugen).
Sind gemietete Wohnmobile mitversichert?
Privat gemietete Wohnmobile sind nicht versichert. Bei PKW gilt der Schutz dagegen auch in gemieteten Fahrzeugen.
