In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung gilt der Versicherungsschutz nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Personen im Haushalt und für Kinder bis zu einem bestimmten Alter. Wer genau mitversichert ist, erfahren Sie hier im Überblick.
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle:
- mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind auch die Personen abgesichert, die mit ihm zusammen im gemeinsamen Haushalt leben. Zusätzlich bleiben Kinder mitversichert, die bereits ausgezogen sind, solange sie ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wer ist in der Wohnmobilversicherung mitversichert?
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie für alle mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und für nicht mehr mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Sind Personen im gemeinsamen Haushalt mitversichert?
Ja, alle mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sind mitversichert.
Sind ausgezogene Kinder noch mitversichert?
Ja, Kinder, die nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben, bleiben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
Bis zu welchem Alter sind ausgezogene Kinder abgesichert?
Ausgezogene Kinder sind bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
