Wer bei der Ammerländer Versicherung eine Hausratversicherung in den Tarifen Exclusiv oder Excellent hat, ist auch geschützt, wenn er selbst oder eine im Haushalt lebende Person Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat wird und dabei versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sind – mit einer Entschädigung bis 3.000 EUR.
Für die Tarife Exclusiv und Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Wird der Versicherte oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat und werden dabei versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder kommen abhanden, leistet der Versicherer Entschädigung bis 3.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Diese Leistung greift, wenn Sie oder jemand aus Ihrem Haushalt durch eine Straftat geschädigt werden und dabei Gegenstände aus Ihrem Hausrat zu Schaden kommen. Voraussetzung ist, dass die Straftat bei der Polizei angezeigt wurde. Der Versicherer ersetzt die betroffenen versicherten Sachen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Für welche Tarife gilt diese Leistung?
Die Leistung gilt für die Tarife Exclusiv und Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Der Versicherer leistet Entschädigung bis 3.000 EUR.
Wer ist von dieser Leistung erfasst?
Erfasst sind der Versicherte sowie eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person, die Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat wird.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Die Straftat muss polizeilich angezeigt sein und es müssen dabei versicherte Sachen zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sein.
