In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind Beschädigungen durch Verschleiß mitversichert – vorausgesetzt, das Fahrrad inklusive Akku und Motor ist zum Schadenzeitpunkt nicht zu alt. Wie lange der Schutz je nach Tarif gilt und welche Bauteile im Classic Tarif außen vor bleiben, erfahren Sie hier.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt:
- nicht älter als 3 Jahre (im Classic Tarif)
- bzw. 5 Jahre (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif) ist.
Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades (keine Gebrauchtfahrradrechnung).
Im Tarif Classic gilt Mitversicherung von Verschleiß nicht an Reifen und Bremsen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn an Ihrem Fahrrad, dem Akku oder dem Motor mit der Zeit ein Verschleißschaden entsteht, kann dieser mitversichert sein. Entscheidend ist, wie alt das Rad zum Zeitpunkt des Schadens ist. Maßgeblich ist dabei das Datum der ersten Kaufrechnung. Im Classic Tarif ist die Altersgrenze kürzer als in den höherwertigen Tarifen, und Reifen sowie Bremsen sind dort vom Verschleißschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Verschleißschäden am Fahrrad mitversichert?
Ja, Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad inklusive Akku und Motor zum Schadenzeitpunkt nicht zu alt ist.
Wie alt darf das Fahrrad beim Verschleißschaden sein?
Im Classic Tarif darf das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre sein. Im Exclusiv sowie im Excellent/Plus Tarif liegt die Grenze bei 5 Jahren.
Welches Datum ist für das Alter des Fahrrades maßgeblich?
Berechnungsgrundlage ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrades. Eine Gebrauchtfahrradrechnung zählt hierfür nicht.
Sind Reifen und Bremsen beim Verschleiß mitversichert?
Im Tarif Classic gilt die Mitversicherung von Verschleiß nicht an Reifen und Bremsen.
