In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung läuft der Vertrag über den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Dauer stillschweigend um jeweils ein Jahr. Erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, was bei Verkauf des Fahrrads, im Todesfall, nach einem Diebstahl und nach einem Versicherungsfall passiert.
1. Dauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
2. Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien eine Kündigung zugegangen ist.
Es gelten folgende Kündigungsfristen:
- Für den Versicherer: eine Frist von 3 Monaten.
- Für den Versicherungsnehmer: eine Frist von einem Tag vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
3. Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Tag vom Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens einen Tag vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.
4. Fehlendes versichertes Interesse
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, ohne die Weiterführung des Versicherungsvertrages durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrages durch den Erwerber aus.
5. Tod des Versicherungsnehmers
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers von diesem Umstand, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Fortführen des Versicherungsverhältnisses unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers erklärt.
6. Nach der Entschädigungsleistung
Im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
7. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären. Sie muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
Wirksamwerden der Kündigung:
- Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
- Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Fahrradversicherungsvertrag läuft zunächst für den vereinbarten Zeitraum und verlängert sich danach – bei mindestens einjähriger Dauer – automatisch um jeweils ein Jahr, sofern niemand kündigt. Für Sie als Versicherungsnehmer gilt dabei eine sehr kurze Kündigungsfrist von einem Tag vor Ablauf des Versicherungsjahres, während der Versicherer drei Monate Frist einhalten muss. Verkaufen Sie das Rad, endet der Vertrag in der Regel durch den Erwerber; nach einem Diebstahl läuft der Schutz mit dem neuen Fahrrad weiter. Auch bei Tod oder nach einem Versicherungsfall gibt es klar geregelte Möglichkeiten, den Vertrag zu beenden oder fortzuführen.
Häufige Fragen
Wie lange läuft die Fahrradversicherung?
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert er sich um jeweils ein Jahr, wenn keine Kündigung zugegangen ist.
Welche Kündigungsfrist habe ich als Versicherungsnehmer?
Für den Versicherungsnehmer gilt eine Frist von einem Tag vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. Für den Versicherer gilt eine Frist von 3 Monaten.
Was passiert bei einem Verkauf des Fahrrads?
Veräußert der Versicherungsnehmer das versicherte Fahrrad, ohne die Weiterführung des Vertrages durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrages durch den Erwerber aus.
Endet die Versicherung nach einem Diebstahl?
Nein. Im Falle eines Diebstahls läuft der Vertrag mit dem neu erworbenen Fahrrad weiter. Der Versicherungsnehmer teilt die erforderlichen Daten des neuen Fahrrades unverzüglich dem Versicherer mit. Die Prämie berechnet sich nach dem dann gültigen Tarif für das neue Fahrrad.
Kann ich nach einem Versicherungsfall kündigen?
Ja. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist in Schriftform zu erklären und muss der anderen Vertragspartei spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein.
