Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung richten sich Beitrag und Kosten nach dem Anschaffungswert des Fahrrads. Maßgeblich ist der Rechnungsbetrag auf der Originalrechnung. Erfahren Sie, wie sich die Versicherungssumme zusammensetzt und was bei rabattierten und gebrauchten Fahrrädern gilt.
Versicherungssumme / Kaufpreis:
Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Diese setzt sich wie folgt zusammen:
- Kaufpreis des Rades (Neuwert)
- fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile
- loses mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des Fahrrades aufgeführt ist
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Gebrauchtes Fahrrad:
Für die Versicherungssumme wird der Wert, den der Erstbesitzer des Fahrrades bezahlt hat, zugrunde gelegt. Hier gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad.
Was bedeutet das konkret?
Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt davon ab, was Ihr Fahrrad gekostet hat. Als Grundlage dient der Betrag auf der Originalrechnung. Zur Versicherungssumme zählen neben dem Radpreis auch fest verbaute Teile sowie loses Zubehör, wenn es auf dem Kaufbeleg des Händlers steht. Bei einem rabattierten Rad dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen wählen, welchen Wert Sie ansetzen. Bei einem Gebrauchtrad ist der Betrag maßgeblich, den der Erstbesitzer bezahlt hat.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich der Beitrag der Fahrradversicherung?
Der Beitrag und damit die Kosten richten sich nach dem Anschaffungswert des Fahrrads. Maßgeblich ist der Rechnungsbetrag auf der Originalrechnung.
Woraus setzt sich die Versicherungssumme zusammen?
Die Versicherungssumme ist der Kaufpreis. Dazu zählen der Kaufpreis des Rades (Neuwert), fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion gehörende Teile sowie loses mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör, soweit es auf dem Händler-Kaufbeleg des Fahrrades aufgeführt ist.
Welcher Wert gilt bei einem rabattierten Fahrrad?
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Ist auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) als Neuwert vermerkt, können Sie wählen, ob Sie den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Wie wird die Versicherungssumme bei einem gebrauchten Fahrrad bestimmt?
Für die Versicherungssumme wird der Wert zugrunde gelegt, den der Erstbesitzer des Fahrrades bezahlt hat. Es gelten die gleichen Regeln wie für ein neues bzw. rabattiertes Fahrrad.
