Beim Erstbeitrag der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung hängt der Versicherungsschutz von der pünktlichen Zahlung ab: Wann er beginnt, wann die erste oder einmalige Prämie fällig wird und welche Folgen ein Zahlungsverzug wie Rücktritt oder Leistungsfreiheit haben kann, erfahren Sie hier im Überblick.
1. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen in Nr. 3 und 4 zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
2. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Satz 1 oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.
3. Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
4. Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht zu dem nach Nr. 2 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Fahrradversicherung startet grundsätzlich zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Entscheidend ist aber, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Zahlen Sie zu spät, kann sich der Schutzbeginn nach hinten verschieben, der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten oder für einen bereits eingetretenen Schadenfall leistungsfrei sein. Wer die verspätete Zahlung nicht selbst zu verantworten hat, ist dabei geschützt.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt vorbehaltlich der Regelungen zu Rücktritt und Leistungsfreiheit zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Wann muss ich die erste oder einmalige Prämie zahlen?
Die Prämie ist unverzüglich nach dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn zu zahlen. Liegt der Versicherungsbeginn vor Vertragsschluss, ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den Vereinbarungen ab, ist frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Zahlen Sie nicht unverzüglich, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung bewirkt ist. Zudem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist unter bestimmten Voraussetzungen für einen vor der Zahlung eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.
Gilt der Rücktritt oder die Leistungsfreiheit immer bei verspäteter Zahlung?
Nein. Sowohl der Rücktritt als auch die Leistungsfreiheit sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was gilt bei Zahlung in Raten?
Bei Vereinbarung der Prämienzahlung in Raten gilt die erste Rate als erste Prämie.
