In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Räder und Schäden vom Schutz ausgenommen – etwa Fahrräder ohne Original-Händlerkaufbeleg, mit einem Verkaufspreis über 15.000 Euro, Eigenbauten, Carbon-Räder oder vermietete Fahrräder. Hier erfahren Sie, welche generellen Ausschlüsse und Leistungsausschlüsse gelten.
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung ist nicht versichert:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden / nicht zu privaten Zwecken genutzt werden.
Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen. - Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer / Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder, welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Carbon-Fahrräder
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Generelle Ausschlüsse:
- Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat
- Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen
Leistungsausschlüsse:
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren
- Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden durch Rost oder Oxidation
- Schäden, für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat als Hersteller, Verkäufer, aus Reparaturauftrag oder sonstigem vertraglichen Verhältnis
- Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten
Was bedeutet das konkret?
Die Fahrradversicherung schützt privat genutzte Fahrräder unter bestimmten Voraussetzungen. Bestimmte Radtypen wie Carbon-Fahrräder, Dirt-Bikes, Velomobile oder Eigenbauten sind vom Schutz ausgenommen, ebenso besonders hochpreisige oder vermietete Räder. Darüber hinaus sind bestimmte Schadenarten – etwa Verschleiß, Rost oder vorsätzlich verursachte Schäden – nicht abgedeckt. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Häufige Fragen
Ist ein Dienstrad in der Fahrradversicherung mitversichert?
Ja. Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen.
Bis zu welchem Preis ist ein Fahrrad versicherbar?
Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO sind nicht versichert.
Sind Carbon-Fahrräder oder Eigenbauten versichert?
Nein. Carbon-Fahrräder sowie Eigenbauten und Umbauten, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Sind Kratzer oder Lackschäden abgedeckt?
Nein. Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie zum Beispiel Schrammen oder Schäden an der Lackierung, sind nicht versichert.
Welche Belege werden für den Versicherungsschutz benötigt?
Fahrräder, für die kein Original-Händlerkaufbeleg vorliegt, sind nicht versichert.
