Bei der Fahrradversicherung der Itzehoer werden notwendige Reparaturkosten für Ersatzteile gleicher Art und Qualität sowie der Arbeitslohn bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen – vorausgesetzt, die tatsächlich angefallenen Kosten werden durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung nachgewiesen.
Der Versicherer übernimmt die notwendigen Reparaturkosten, um die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherzustellen. Dazu zählen:
- Ersatzteile gleicher Art und Qualität
- Arbeitslohn
Die Übernahme erfolgt bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme.
Voraussetzung für eine Entschädigung:
Nachzuweisen sind die tatsächlich angefallenen und notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Qualität). Der Nachweis erfolgt durch einen der folgenden Belege:
- Original-Händlerkaufbeleg
- Reparaturrechnung
Was bedeutet das konkret?
Erstattet werden die nötigen Kosten, um das Fahrrad wieder verkehrs- und funktionstüchtig zu machen – also Ersatzteile in gleicher Art und Qualität sowie der Arbeitslohn, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Damit die Kosten übernommen werden, muss ein entsprechender Beleg wie ein Original-Händlerkaufbeleg oder eine Reparaturrechnung vorliegen.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt der Versicherer bei einer Reparatur?
Übernommen werden die notwendigen Reparaturkosten, also Ersatzteile gleicher Art und Qualität sowie der Arbeitslohn, um die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherzustellen – bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme.
Bis zu welcher Höhe werden Reparaturkosten erstattet?
Die Kosten werden bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Welchen Nachweis muss ich für die Entschädigung erbringen?
Voraussetzung ist der Nachweis der tatsächlich angefallenen und notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Qualität) durch einen Original-Händlerkaufbeleg oder eine Reparaturrechnung.
Welche Belege werden für den Kostennachweis akzeptiert?
Akzeptiert werden ein Original-Händlerkaufbeleg oder eine Reparaturrechnung.
