Bei der Itzehoer Fahrradversicherung ist ein Anhänger als Fahrradzubehör mitversichert, wenn er während der Nutzung des versicherten Fahrrads durch eine Straftat, einen Unfall oder Feuer beschädigt oder zerstört wird – vorausgesetzt, das Zubehör war auf dem Fahrrad transportiert oder daran angebracht.
Wird während der Nutzung des versicherten Fahrrads Fahrradzubehör, wie etwa ein Anhänger, beschädigt oder zerstört durch:
- a) eine Straftat eines Dritten,
- b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad,
- c) einen Unfall des Transportmittels (ausgenommen aufgegebenes Zubehör und Gepäck), oder
- d) Feuer,
so leistet der Versicherer eine Entschädigung, sofern das Zubehör oder Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert oder daran angebracht war.
Zusätzlich werden Helme und Kleidung erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört werden.
Schäden durch Vergessen, Liegenlassen, Hängenlassen, Stehenlassen oder Verlieren sind jedoch nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Ein Anhänger zählt zum Fahrradzubehör und ist mitversichert, solange er beim Fahren am versicherten Fahrrad angebracht oder darauf transportiert wird. Kommt es dabei zu einem Schaden durch eine Straftat, einen Unfall oder Feuer, gibt es eine Entschädigung. Auch Helme und Kleidung sind erfasst. Geht Zubehör dagegen durch Unachtsamkeit – etwa durch Vergessen oder Liegenlassen – verloren oder zu Bruch, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Ist ein Fahrradanhänger mitversichert?
Ja, ein Anhänger gilt als Fahrradzubehör und ist mitversichert, wenn er während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird und auf dem Fahrrad transportiert oder daran angebracht war.
Bei welchen Ereignissen leistet der Versicherer für das Zubehör?
Bei Beschädigung oder Zerstörung durch eine Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall des Transportmittels (ausgenommen aufgegebenes Zubehör und Gepäck) oder durch Feuer.
Sind auch Helm und Kleidung versichert?
Ja, Helme und Kleidung werden erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört werden.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Schäden durch Vergessen, Liegenlassen, Hängenlassen, Stehenlassen oder Verlieren sind nicht versichert.
