Mit der Fahrradversicherung der Itzehoer ist dein Rad auch im Urlaub abgesichert – der Schutz gilt weltweit und zeitlich unbegrenzt, ganz ohne einschränkende Nachtzeitklausel.
Der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung gilt weltweit und ist zeitlich unbegrenzt. Eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Was bedeutet das konkret?
Dein Fahrrad ist nicht nur zu Hause, sondern überall auf der Welt geschützt – auch während einer Urlaubsreise. Der Schutz besteht rund um die Uhr, ohne dass bestimmte Nachtzeiten vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Häufige Fragen
Ist mein Fahrrad im Urlaub versichert?
Ja. Der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung gilt weltweit und ist zeitlich unbegrenzt.
Wo gilt der Versicherungsschutz für mein Fahrrad?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Gibt es eine Nachtzeitklausel?
Nein, eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Ist der Schutz zeitlich begrenzt?
Nein, der Versicherungsschutz in der Fahrradversicherung ist zeitlich unbegrenzt.
