Bei der Fahrradversicherung sind Verschleißschäden am Fahrrad inklusive Akku und Motor abgesichert – abhängig vom Alter des Rads und vom gewählten Tarif. Erfahre, bis zu welchem Fahrradalter der Verschleißschutz gilt und warum Reifen und Bremsen im Classic Tarif eine Besonderheit darstellen.
Verschleißschäden am Fahrrad (einschließlich Akku und Motor) sind versichert, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt des Schadens:
- nicht älter als 3 Jahre ist (im Classic Tarif)
- bzw. nicht älter als 5 Jahre ist (im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif).
Maßgeblich für die Altersberechnung ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrads (eine Gebrauchtfahrradrechnung zählt nicht).
Im Classic Tarif sind Reifen und Bremsen jedoch nicht gegen Verschleiß mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Verschleiß an deinem Fahrrad sowie an Akku und Motor, solange das Rad nicht zu alt ist. Wie lange dieser Schutz gilt, hängt vom gewählten Tarif ab. Das Alter wird ab dem Datum der ersten Verkaufsrechnung gerechnet. Im Classic Tarif gilt zudem eine Ausnahme für Reifen und Bremsen.
Häufige Fragen
Sind Akku und Motor beim Verschleiß mitversichert?
Ja, Verschleißschäden am Fahrrad einschließlich Akku und Motor sind versichert, sofern das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt das jeweilige Höchstalter des Tarifs nicht überschreitet.
Bis zu welchem Alter ist Verschleiß abgesichert?
Im Classic Tarif darf das Fahrrad nicht älter als 3 Jahre sein, im Exclusiv & Excellent/Plus Tarif nicht älter als 5 Jahre.
Wie wird das Alter des Fahrrads berechnet?
Maßgeblich ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrads. Eine Gebrauchtfahrradrechnung zählt für die Altersberechnung nicht.
Sind Reifen und Bremsen gegen Verschleiß versichert?
Im Classic Tarif sind Reifen und Bremsen nicht gegen Verschleiß mitversichert.
