In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Tarif Excellent Smart-Home-Geräte zur Überwachung des versicherten Hausrates mitversichert – inklusive Folgeschäden durch Manipulation der Komponenten. Erfahren Sie, welche Geräte geschützt sind, welche Nachweise nötig sind und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Im Tarif Excellent gilt:
- Sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden, sind im Excellent-Schutz mitversichert. Dies gilt auch, wenn die Gegenstände wie z. B. Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
- Mitversichert sind zudem Folgeschäden, die durch Manipulation (hacken) der Smart-Home-Komponenten entstanden sind. Der Versicherungsnehmer hat die Außerkraftsetzung des Smart-Home-Systems nachzuweisen. Das Abhandenkommen von versicherten Sachen allein reicht nicht aus.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500,- EURO begrenzt.
- Eine Entschädigung erfolgt, sofern nicht eine andere Versicherung (z. B. Wohngebäudeversicherung) bereits für den eingetretenen Schaden leistet (subsidiär).
Was bedeutet das konkret?
Wer im Tarif Excellent versichert ist, kann Smart-Home-Technik zur Überwachung des Hausrates – etwa Kameras, Bewegungsmelder oder Sensoren – mit einschließen. Auch wenn Kriminelle das Smart-Home-System manipulieren, sind daraus entstehende Folgeschäden abgedeckt, sofern nachgewiesen wird, dass das System außer Kraft gesetzt wurde. Der Schutz greift nur ergänzend, wenn keine andere Versicherung bereits für den Schaden aufkommt.
Häufige Fragen
Welche Smart-Home-Geräte sind mitversichert?
Mitversichert sind sämtliche Geräte aus dem Bereich Smart-Home, die zur Überwachung des versicherten Hausrates dienen und sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden – zum Beispiel Kameras, Bewegungsmelder oder anderweitige Sensoren. Dies gilt auch dann, wenn die Geräte Gebäudebestandteile oder Gebäudezubehör darstellen.
Sind Schäden durch Hacken der Smart-Home-Komponenten abgedeckt?
Ja, mitversichert sind Folgeschäden, die durch Manipulation (hacken) der Smart-Home-Komponenten entstanden sind. Der Versicherungsnehmer muss die Außerkraftsetzung des Smart-Home-Systems nachweisen. Das Abhandenkommen von versicherten Sachen allein reicht dafür nicht aus.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500,- EURO begrenzt.
Was bedeutet subsidiäre Entschädigung?
Eine Entschädigung erfolgt nur, sofern nicht bereits eine andere Versicherung – zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung – für den eingetretenen Schaden leistet.
In welchem Tarif gilt der Smart-Home-Schutz?
Der beschriebene Schutz für Smart-Home-Geräte gilt im Tarif Excellent der Hausratversicherung.
