Wer bei der Ammerländer Versicherung ein gebrauchtes Fahrrad in der Fahrradvollkaskoversicherung absichern möchte, muss im Schadensfall den Neuwert belegen. Dafür sind sowohl die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers als auch ein Nachweis über den Kauf des Rades erforderlich – ein Privatkaufvertrag allein genügt nicht.
Um den Neuwert im Schadensfall nachzuweisen, benötigt der Versicherungsnehmer in der Fahrradvollkaskoversicherung folgende Unterlagen:
- die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und
- den Nachweis über den Kauf des Rades (z.B. Privatkaufvertrag).
Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrrad versichern lassen und später einen Schaden melden, müssen Sie belegen, was das Rad ursprünglich neu gekostet hat. Dafür reicht der Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer allein nicht aus. Sie brauchen zusätzlich die ursprüngliche Rechnung des Verkäufers, aus der der Neuwert hervorgeht.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich im Schadensfall für ein gebrauchtes Fahrrad?
Sie benötigen die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und einen Nachweis über den Kauf des Rades, zum Beispiel einen Privatkaufvertrag.
Reicht ein Privatkaufvertrag allein als Nachweis aus?
Nein. Nur der Privatkaufvertrag alleine ist als Nachweis nicht ausreichend.
Wozu dienen diese Nachweise?
Sie dienen dazu, den Neuwert im Schadensfall in der Fahrradvollkaskoversicherung nachzuweisen.
Was gilt für ein gebrauchtes Fahrrad in der Fahrradversicherung?
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gilt ein gebrauchtes Fahrrad. Für den Neuwertnachweis werden die ursprüngliche Originalrechnung des Verkäufers und der Nachweis über den Kauf des Rades benötigt.
