Bei der Fahrradversicherung der Itzehoer ist im Schadenfall die Originalrechnung als Nachweis nötig – mit Name und Anschrift des Käufers sowie der Rahmennummer des Fahrrads. Fehlt die Originalrechnung, ist das Fahrrad nicht versicherbar.
Im Schadenfall benötigen Sie als Nachweis die Originalrechnung.
Diese muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer)
- Rahmennummer des Fahrrads
Fahrräder ohne Originalrechnung sind nicht versicherbar.
Was bedeutet das konkret?
Damit ein Fahrrad im Schadenfall abgesichert ist, muss eine Originalrechnung vorliegen. Aus ihr müssen der Käufer mit Name und Anschrift sowie die Rahmennummer hervorgehen. Liegt keine solche Rechnung vor, kann das Fahrrad nicht versichert werden.
Häufige Fragen
Welchen Nachweis benötige ich im Schadenfall?
Im Schadenfall benötigen Sie als Nachweis die Originalrechnung.
Welche Angaben muss die Originalrechnung enthalten?
Die Originalrechnung muss den Namen und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads enthalten.
Kann ich ein Fahrrad ohne Originalrechnung versichern?
Nein. Fahrräder ohne Originalrechnung sind nicht versicherbar.
Reicht eine Gebrauchtrechnung eines Online-Händlers aus?
Entscheidend ist, dass die Originalrechnung den Namen und die Anschrift des Käufers (Versicherungsnehmer) sowie die Rahmennummer des Fahrrads enthält. Enthält die Rechnung diese Angaben, dient sie im Schadenfall als Nachweis.
