Die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung schützt Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von maximal 15.000 EUR – einschließlich der fest verbundenen, zur Funktion gehörenden Teile. Liegt der Kaufpreis darüber, ist eine Versicherung nicht möglich.
Für den Kaufpreis in der Fahrradversicherung gilt:
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 15.000,- EUR einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
- Andernfalls ist eine Versicherung nicht möglich.
Was bedeutet das konkret?
Versichert werden können Fahrräder, deren Verkaufspreis beim Händler die Obergrenze von 15.000 EUR nicht überschreitet. Zum versicherten Wert zählen dabei auch die Teile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind und zu seiner Funktion gehören. Liegt der Preis höher, kommt eine Versicherung nicht in Betracht.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Kaufpreis ist ein Fahrrad versicherbar?
Versicherbar sind Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis bis maximal 15.000,- EUR.
Sind fest verbundene Teile im Kaufpreis berücksichtigt?
Ja, der maßgebliche Preis umfasst die fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Was passiert, wenn der Kaufpreis über 15.000 EUR liegt?
Übersteigt der Händlerverkaufspreis 15.000 EUR, ist eine Versicherung nicht möglich.
