Die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung schützt das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne Hilfsmotor samt fest verbundener Teile – und zusätzlich zahlreiches lose verbundenes Zubehör wie Anhänger, Schloss, Helm, Fahrradtasche oder Kindersitz. Was genau als Fahrradteil und was als versichertes Zubehör gilt, zeigt dieser Überblick.
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne Hilfsmotor (kein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec) einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile.
Versichertes Zubehör:
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger
- Kartenmaterial
- Schloss
- Beleuchtung
- Kilometerzähler
- Schlafsack
- Fahrradkompass
- Kindersitz
- Schleppstange
- Fahrradkorb
- Kleidung
- Spiegel
- Fahrradschloss
- Klingel
- Steckschutzblech
- Fahrradtasche
- Kochgeschirr
- Tachometer (keine Multifunktionsgeräte)
- Fahrradwimpel
- Luftmatratze
- Helm
- Luftpumpe
- Trinkflasche
- Hygieneartikel
- Reflektor
- Werkzeug / Flickzeug
- Isomatte
- Regenschutzplane
- Werkzeugtasche
- Kartenhalter
- Sattelkissen
- Zelt
Was bedeutet das konkret?
Versichert ist grundsätzlich das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne Hilfsmotor – also kein elektrounterstütztes Fahrrad oder Pedelec – zusammen mit den Teilen, die fest damit verbunden sind und zur Funktion gehören. Zubehör, das nur lose mit dem Rad verbunden ist, zählt nicht zu diesen Fahrradteilen; dafür gibt es jedoch eine eigene, umfangreiche Liste an versichertem Zubehör und Fahrradgepäck. Nachträglich angebaute Teile aus Carbon gelten ebenfalls nicht als Fahrradteil.
Häufige Fragen
Welches Fahrrad ist versichert?
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad ohne Hilfsmotor – also kein elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec – einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
Zählt lose verbundenes Zubehör als Fahrradteil?
Nein. Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1. Es kann jedoch als versichertes Zubehör bzw. Fahrradgepäck abgedeckt sein.
Sind nachträglich angebaute Carbon-Teile versichert?
Nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile gelten nicht als Fahrradteil im Sinne von § 1 Nr. 1.
Welches Zubehör ist mitversichert?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck wie zum Beispiel Anhänger, Schloss, Beleuchtung, Kindersitz, Helm, Fahrradtasche, Luftpumpe, Trinkflasche, Werkzeug/Flickzeug oder Zelt.
Ist ein Tachometer versichert?
Ein Tachometer ist als Zubehör versichert – allerdings keine Multifunktionsgeräte.
