Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung müssen Fahrräder ohne Rahmennummer bei der Polizei codiert werden. Erfahren Sie hier, wo die Rahmen- oder Codierungsnummer vermerkt sein muss, welche Nachweise ersatzweise möglich sind und was beim Kauf im Onlineshop gilt.
Fahrräder ohne Rahmennummer müssen bei der Polizei codiert werden.
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein.
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit einem der folgenden Nachweise eingereicht werden:
- Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer)
- Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer)
- o. ä.
Ausnahme Onlineshop:
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich benötigen wir zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Fahrrad eindeutig identifiziert werden kann, wird die Rahmen- oder Codierungsnummer benötigt. Sie sollte auf der Originalrechnung stehen. Fehlt sie dort, können Sie ersatzweise andere Unterlagen wie ein Serviceheft oder einen Fahrradpass beibringen, auf denen die Nummer vermerkt ist. Hat Ihr Fahrrad gar keine Rahmennummer, lässt es sich bei der Polizei codieren. Beim Kauf über einen Onlineshop reichen Sie zusätzlich die Rechnungsnummer sowie die Rahmen- oder Codierungsnummer ein.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn mein Fahrrad keine Rahmennummer hat?
Fahrräder ohne Rahmennummer müssen bei der Polizei codiert werden.
Wo muss die Rahmen-/Codierungsnummer vermerkt sein?
Die Rahmen-/Codierungsnummer muss auf der Originalfahrradrechnung vermerkt sein.
Was kann ich einreichen, wenn die Nummer nicht auf der Rechnung steht?
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Rechnung enthalten, kann bei Antragstellung hilfsweise eine Kopie der Rechnung in Kombination mit dem Serviceheft (mit Rahmen-/Codierungsnummer) oder einem Fahrradpass (mit Rahmen-/Codierungsnummer) o. ä. eingereicht werden.
Was gilt beim Kauf im Onlineshop?
Ist die Rahmen-/Codierungsnummer nicht auf der Originalfahrradrechnung des Onlineshops vermerkt, so ist mit Antragstellung die Rechnungsnummer anzugeben. Zusätzlich wird zur genauen Identifikation des Fahrrades auch die Angabe der Rahmen-/Codierungsnummer benötigt.
