Bei der Ammerländer Versicherung sind in der Wohnmobilversicherung bestimmte Fahrzeuge und Antragsteller nicht zeichenbar, etwa PKW über 3,5 Tonnen, LKW-Zulassungen oder rote Kennzeichen. Zudem sind zahlreiche Schäden und Sachen wie Vorsatz, Krieg, Wertpapiere oder Tiere vom Versicherungsschutz ausgenommen.
In der Wohnmobilversicherung der Ammerländer Versicherung können folgende Risiken nicht gezeichnet werden:
- PKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Fahrzeuge mit LKW-Zulassung
- Kraftfahrzeuge mit roten- oder Kurzzeitkennzeichen
- Anhänger aller Art (außer Wohnwagen)
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
Nicht versichert sind:
- Schäden am Fahrzeug
- Schäden am fest verbauten Zubehör
- Schäden am Inhalt nicht zugelassener Fahrzeuge
- Schäden durch vorsätzliche Handlungen
- Schäden durch Krieg
- Schäden durch innere Unruhen
- Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
- Schäden bei Beteiligung an behördlich genehmigten oder nicht genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen
- Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert
- Wertpapiere, Zeichnungen, Pläne aller Art, Speichergut auf Datenträgern aller Art
- Urkunden und Dokumente aller Art (außer amtliche Ausweise und EC- oder Kreditkarten)
- Nicht montierte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör
- Drogen und Suchtgifte, Alkohol sowie Tabakwaren
- Fremdes Eigentum (außer vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassene Sachen)
- Musterkollektionen und Handelswaren
- Tiere
- Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (motorbetrieben) sowie deren Außenbordmotoren
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Fahrzeug und nicht jeder Antragsteller kann in diesen Versicherungsschutz aufgenommen werden. Bestimmte Fahrzeugarten und Zulassungen sind ausgeschlossen, ebenso Antragsteller in schwieriger wirtschaftlicher Lage. Darüber hinaus sind einzelne Schadenursachen und bestimmte Sachen bewusst vom Schutz ausgenommen, um den Beitrag im Rahmen zu halten. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die vertraglichen Angaben.
Häufige Fragen
Welche Fahrzeuge können nicht versichert werden?
Nicht gezeichnet werden können PKW über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, Fahrzeuge mit LKW-Zulassung, Kraftfahrzeuge mit roten- oder Kurzzeitkennzeichen sowie Anhänger aller Art (außer Wohnwagen).
Kann ich bei finanziellen Schwierigkeiten einen Antrag stellen?
Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz), können nicht gezeichnet werden.
Warum sind nicht alle Fälle versichert?
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, da sonst ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden müsste. Deshalb wurden einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht versichert sind unter anderem Schäden am Fahrzeug, am fest verbauten Zubehör, durch vorsätzliche Handlungen, durch Krieg, innere Unruhen, Kernenergie sowie bei Beteiligung an kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen.
Sind Wertsachen und Dokumente versichert?
Nicht versichert sind unter anderem Sachen mit Kunst-, Sammler- oder Liebhaberwert, Wertpapiere sowie Urkunden und Dokumente aller Art – ausgenommen sind amtliche Ausweise und EC- oder Kreditkarten.
