In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten eingeschlossen – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger. Erfasst sind Schäden durch Computerviren, Datenveränderungen und Störungen des Datenzugangs, sofern aktuelle Sicherheitsmaßnahmen dem Stand der Technik entsprechen.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen Schäden aus Übermittlung, Bereitstellung und Austausch elektronischer Daten, z. B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger, soweit es sich handelt um:
- Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Datenveränderung bei Dritten durch Computerviren oder andere Schadprogramme
- Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
- sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, oder
- der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung oder korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten
- Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch
Pflichten des Versicherungsnehmers:
Dem Versicherungsnehmer obliegt es, dass seine auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und / oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen (aktuelle Virensignaturen).
Ausschluss:
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche gegen versicherte Personen, soweit diese den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Was bedeutet das konkru?
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Daten über das Internet, per E-Mail oder auf Datenträgern weitergeben und dabei ungewollt bei anderen einen Schaden verursachen – etwa durch einen unbemerkt weitergegebenen Virus – kann die Privathaftpflicht dafür einstehen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Daten mit zeitgemäßen Schutzmaßnahmen wie Virenscanner oder Firewall auf aktuellem Stand gesichert haben. Verursachen Sie einen Schaden bewusst oder durch absichtliche Pflichtverletzungen, greift der Schutz nicht.
Häufige Fragen
Welche Schäden aus dem Datenaustausch sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind Schäden durch Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Computerviren oder andere Schadprogramme, Datenveränderungen aus sonstigen Gründen sowie Nichterfassung und fehlerhafte Speicherung von Daten und die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Auf welchen Übertragungswegen gilt der Schutz?
Der Schutz gilt für Schäden aus Übermittlung, Bereitstellung und Austausch elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Welche Sicherheitsmaßnahmen muss ich einhalten?
Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, dass die auszutauschenden, zu übermittelnden oder bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft sind, die dem Stand der Technik entsprechen (aktuelle Virensignaturen).
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Ausgeschlossen sind Ansprüche, soweit versicherte Personen den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Sind auch die Kosten zur Wiederherstellung von Daten gedeckt?
Ja, bei Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie bei Nichterfassung und fehlerhafter Speicherung sind die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung oder korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten mit umfasst.
