Die Ammerländer Versicherung bietet in ihrer Privathaftpflichtversicherung eine erweiterte Forderungsausfalldeckung als Opferschutz: Bleibt der Schädiger nach einer vorsätzlichen Straftat unbekannt und lässt sich der Schadenersatzanspruch bei einem Personenschaden nicht durchsetzen, springt der Versicherungsschutz unter klar geregelten Voraussetzungen ein.
Im Tarif Exclusiv und Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Es besteht Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Der Versicherer ist gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person nur dann leistungspflichtig, wenn:
- der Schädiger eine vorsätzliche Straftat begangen hat;
- aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer oder der versicherten (verletzten) Person gestellt wurde;
- das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
- der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat;
- der Schädiger unbekannt bleibt.
Im Tarif Exclusiv ist die Entschädigungsleistung des Versicherers auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für:
- psychische Folgeschäden,
- Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Wer durch eine vorsätzliche Straftat einen Personenschaden erleidet, bleibt normalerweise auf dem Schaden sitzen, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Die erweiterte Forderungsausfalldeckung (Opferschutz) soll diese Lücke schließen: Bleibt der Schädiger unbekannt und sind bestimmte formale Schritte wie Strafanzeige und abgeschlossenes Ermittlungsverfahren erfüllt, kann der Versicherer einspringen. Diese Beschreibung dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen und Grenzen.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung als Opferschutz?
Sie greift, wenn der Schadenersatzanspruch aufgrund eines Personenschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Schädiger muss eine vorsätzliche Straftat begangen haben, es muss eine Strafanzeige gestellt worden sein, das polizeiliche Ermittlungsverfahren muss mit schriftlichem Einstellungsbescheid eingestellt sein, der Versicherer muss Einblick in die Ermittlungsakte erhalten haben und der Schädiger muss unbekannt bleiben.
Wie hoch ist die Entschädigungsleistung im Tarif Exclusiv?
Im Tarif Exclusiv ist die Entschädigungsleistung auf 50.000,- EURO je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Das gilt auch, wenn sich der Schutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Keine Entschädigung leistet der Versicherer für psychische Folgeschäden und für Sachschäden.
In welchen Tarifen gilt dieser Schutz?
Die erweiterte Forderungsausfalldeckung gilt in den Tarifen Exclusiv und Excellent der Privathaftpflichtversicherung.
