Die Mallorca-Deckung der Ammerländer Versicherung schützt in den Tarifen Exclusiv und Excellent die gesetzliche Haftpflicht als Führer eines fremden, versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs auf Reisen im europäischen Ausland – einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira – wenn die Fahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ausreichend zahlt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs wegen Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland (einschließlich den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira) eintreten, soweit nicht oder nicht ausreichend aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.
Es gelten folgende Regelungen:
- Als Kraftfahrzeuge gelten: Personenkraftwagen, Krafträder, Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die gesetzliche Haftpflicht aus dem Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
- Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebrauchen darf.
- Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
- Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benutzen. Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
- Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die versicherte Person ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzt wird, der durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
- Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privathaftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
Was bedeutet das konkret?
Die Mallorca-Deckung springt ein, wenn Sie im europäischen Ausland ein fremdes Fahrzeug – etwa einen Mietwagen – fahren und dabei einen Schaden verursachen, den die für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung nicht oder nicht in ausreichender Höhe abdeckt. In den Tarifen Exclusiv und Excellent ergänzt Ihre Privathaftpflichtversicherung so den vor Ort vorhandenen Schutz. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug berechtigt, mit gültiger Fahrerlaubnis und fahrtüchtig nutzen.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen gilt die Mallorca-Deckung?
Die Regelung gilt für die Tarife Exclusiv und Excellent der Ammerländer Versicherung.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Versichert sind Schäden auf einer Reise im europäischen Ausland, einschließlich der Kanarischen Inseln, der Azoren und Madeira, soweit nicht oder nicht ausreichend Deckung aus einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Fahrzeuge sind erfasst?
Als Kraftfahrzeuge gelten Personenkraftwagen, Krafträder und Wohnmobile bis 4 t zulässigem Gesamtgewicht, soweit sie nach Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen (einschließlich Führer) bestimmt sind. Der Schutz erstreckt sich auch auf das Mitführen von Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhängern.
Wer darf das Fahrzeug fahren?
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden, also von jemandem, der es mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten nutzen darf. Der Fahrer muss die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen und darf nicht durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel beeinträchtigt sein.
Wie verhält sich der Schutz zu einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung?
Erlangt der Versicherte Versicherungsschutz aus einem bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, so gilt der Versicherungsschutz dieser Privathaftpflichtversicherung im Anschluss an die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung.
