Die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung leistet im Tarif Excellent auf Wunsch auch dann, wenn eigentlich keine Haftung besteht – etwa bei Schäden durch nicht deliktfähige Personen oder bei unentgeltlicher Gefälligkeitshilfe. So bleiben Geschädigte nicht auf ihrem Schaden sitzen.
Im Tarif Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt:
Schäden durch nicht deliktfähige Personen:
- Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Personenschäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil eine mitversicherte Person nach §§ 827 bis 829 BGB nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, soweit ein anderer Versicherer (z. B. Sozialversicherungsträger) nicht leistungspflichtig ist.
- Der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Personen- oder Sachschäden durch Gefälligkeit:
- Verursacht eine versicherte Person einen Personen- oder Sachschaden bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte, wird sich die Ammerländer Versicherung nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeitshaftung) berufen, soweit dies der Versicherungsnehmer wünscht.
- Eine Leistung wird jedoch nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
Entschädigungssummen der Tarife Exclusiv/Excellent:
Was bedeutet das konkret?
Manchmal ist jemand rechtlich nicht für einen Schaden verantwortlich – etwa ein kleines Kind oder wenn man nur aus Gefälligkeit geholfen hat. In solchen Fällen würde ein Geschädigter normalerweise leer ausgehen. Der Tarif Excellent bietet die Möglichkeit, dass die Ammerländer Versicherung auf Wunsch dennoch einspringt, damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzenbleibt. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Wird ein Schaden ersetzt, den mein minderjähriges Kind verursacht hat, obwohl es nicht haftbar ist?
Auf Wunsch des Versicherungsnehmers werden Personenschäden auch dann ersetzt, wenn keine Haftung besteht, weil die mitversicherte Person nach §§ 827 bis 829 BGB nicht verantwortlich war (z. B. wegen Minderjährigkeit) und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde – soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
Kann die Versicherung sich Beträge von Dritten zurückholen?
Ja, der Versicherer behält sich Rückgriffsansprüche (Regresse) wegen seiner Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte (z. B. Aufsichtspflichtige) vor, soweit sie nicht Versicherte dieses Vertrages sind.
Bin ich abgesichert, wenn ich bei einer Gefälligkeit für andere einen Schaden verursache?
Wenn eine versicherte Person bei privater unentgeltlicher Hilfeleistung für Dritte einen Personen- oder Sachschaden verursacht, beruft sich die Ammerländer Versicherung auf Wunsch des Versicherungsnehmers nicht auf einen eventuellen stillschweigenden Haftungsverzicht (Gefälligkeitshaftung).
Gilt die Leistung auch, wenn der Geschädigte anderweitig Ersatz bekommen könnte?
Bei Gefälligkeitsschäden wird eine Leistung nur insoweit erbracht, als der geschädigte Dritte nicht auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
In welchem Tarif gelten diese Leistungen?
Diese Leistungen gelten im Tarif Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung. Die Entschädigungssummen sind für die Tarife Exclusiv/Excellent angegeben.
