Die Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, befriedigt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Versichert sind die wesentlichen Risiken Ihres Privatlebens – vom Straßenverkehr über Sport bis zu Schäden durch kleine Haustiere, oft auch für Ihre Familie.
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken Ihres Privatlebens, dazu gehören beispielsweise:
- Von Ihnen verursachte Schäden als Teilnehmer im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer.
- Von Ihnen verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport.
- Für Schäden durch Ihre kleinen, zahmen Haustiere.
- Von Ihnen verursachte Schäden als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.
- Ihr Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie z. B. Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Umfang des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt:
- auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung;
- wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung durchführen zu können;
- wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
- auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
- auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung;
- wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender Ersatzleistungen.
Im Anhang erhalten Sie eine Übersicht der versicherten Leistungen.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung springt ein, wenn Sie im Alltag jemandem einen Schaden zufügen und dafür geradestehen müssen. Sie prüft, ob die gegen Sie erhobenen Forderungen berechtigt sind, übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte für Sie ab. Abgedeckt sind typische Situationen des Privatlebens wie im Straßenverkehr, beim Sport oder durch kleine Haustiere. Nicht abgedeckt sind Ansprüche, die aus der Erfüllung von Verträgen entstehen.
Häufige Fragen
Was leistet die Privathaftpflichtversicherung?
Sie prüft gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche, befriedigt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Welche Risiken sind versichert?
Versichert sind die wesentlichen Haftungsrisiken des Privatlebens, zum Beispiel Schäden als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr, bei der Ausübung von Sport, durch kleine, zahme Haustiere sowie als Bewohner einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses – egal ob als Mieter oder Eigentümer.
Sind auch Familienangehörige mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz kann sich auch auf weitere Personen erstrecken, wie zum Beispiel Ihre Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder.
Was ist ein Schadenereignis?
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
Welche Ansprüche sind nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem für Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt der Leistung, wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes sowie für den Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der Leistung.
