In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt die Neuwertentschädigung in den Tarifen Exclusiv und Excellent Sachschäden zum Neuwert – vorausgesetzt, der Gegenstand ist nicht älter als 12 Monate und das Kaufdatum lässt sich nachweisen.
Für die Tarife Exclusiv und Excellent der Ammerländer Versicherung gilt die Neuwertentschädigung:
Die Ammerländer Versicherung leistet auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
- Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab (Erst-)Kaufdatum sein.
- Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer.
- Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein fremder Gegenstand beschädigt oder zerstört, kann in den Tarifen Exclusiv und Excellent auf Wunsch der volle Neuwert ersetzt werden, statt nur den durch Alter geminderten Zeitwert. Das gilt jedoch nur für vergleichsweise neue Gegenstände und setzt voraus, dass sich belegen lässt, wann der Gegenstand ursprünglich gekauft wurde.
Häufige Fragen
Für welche Tarife gilt die Neuwertentschädigung?
Die Neuwertentschädigung gilt für die Tarife Exclusiv und Excellent der Ammerländer Versicherung.
Wie alt darf der beschädigte Gegenstand höchstens sein?
Der beschädigte oder zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung oder Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab (Erst-)Kaufdatum sein.
Muss ich einen Antrag für die Neuwertentschädigung stellen?
Ja, die Ammerländer Versicherung leistet den Schadenersatz zum Neuwert auf schriftlichen Wunsch des Versicherungsnehmers.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht nachweisen kann?
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
