In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung gibt es klare Grenzen: Bestimmte Fahrräder und Antragskonstellationen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen etwa gewerblich genutzte Räder, Carbon-Fahrräder, Eigenbauten oder Modelle über 15.000 Euro. Wer eine Absicherung sucht, sollte diese Ausschlüsse und die wichtige Ausnahme zur Dienstradnutzung kennen.
In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind folgende Fahrräder nicht versicherbar:
- Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden bzw. nicht zu privaten Zwecken genutzt werden
- Fahrräder, welche gewerblich genutzt werden, z. B. Kurier- oder Auslieferungsdienste
Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Menschen, die ein Dienstrad von ihrem Arbeitgeber erhalten, es aber selbst versichern müssen. - Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Original-Händlerkaufbeleg und ohne Privatkaufvertrag erworben wurden
- Fahrräder, für die kein Händlerkaufbeleg vorliegt
- Carbon-Fahrräder
- Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO
- Fahrräder, die vom Eigentümer / Versicherungsnehmer vermietet werden
- Fahrräder, welche nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten
- Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
- Dirt-Bikes
- Antragsteller, die sich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden (Insolvenz)
- Verträge, die vom Vorversicherer gekündigt wurden
Was bedeutet das konkret?
Nicht jedes Fahrrad lässt sich in dieser Fahrradversicherung absichern. Ausgeschlossen sind unter anderem Räder ohne Kaufnachweis, gewerblich genutzte Räder, Carbon-Modelle, besonders hochpreisige Räder sowie selbst gebaute oder umgebaute Fahrräder. Auch bestimmte persönliche und vertragliche Umstände können einen Abschluss verhindern. Wer ein Dienstrad selbst versichern muss, kann jedoch profitieren, wenn die private Nutzung überwiegt.
Häufige Fragen
Kann ich ein Carbon-Fahrrad versichern?
Nein. Carbon-Fahrräder sind nicht versicherbar.
Ist ein gewerblich genutztes Fahrrad ausgeschlossen?
Gewerblich genutzte Fahrräder, z. B. für Kurier- oder Auslieferungsdienste, sind grundsätzlich nicht versicherbar. Ausnahme: Die gewerbliche Nutzung ist abgedeckt, sofern die private Nutzung überwiegt. Das gilt auch für Diensträder vom Arbeitgeber, die selbst versichert werden müssen.
Brauche ich einen Kaufbeleg für die Versicherung?
Ja. Fahrräder ohne Händlerkaufbeleg sind nicht versicherbar. Beim Kauf von Privatpersonen sind ein Original-Händlerkaufbeleg und ein Privatkaufvertrag erforderlich.
Gibt es eine Preisgrenze für versicherbare Fahrräder?
Ja. Fahrräder mit einem Händlerverkaufspreis von mehr als 15.000,- EURO sind nicht versicherbar.
Sind Eigenbauten oder Umbauten versicherbar?
Nein. Fahrräder, die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut wurden, sogenannte Eigenbauten und Umbauten, sind nicht versicherbar.
