Die Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung erstattet bei Diebstahl den Neuwert für eine Ersatzbeschaffung und bei Vandalismus die nötigen Reparaturkosten – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme und gegen Nachweis. Auch Fahrradzubehör und -gepäck sind bis zu festgelegten Höchstgrenzen mitversichert.
1. Entschädigung bei Diebstahl:
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
2. Entschädigung bei Vandalismus/Beschädigung:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
3. Voraussetzung für eine Entschädigung:
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) nachgewiesen werden (Nachweis durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung).
4. Für Fahrradzubehör und -gepäck gilt:
- Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache (§ 4) auf 300,- EURO begrenzt.
- Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO.
- Versichert ist der Neuwert.
- Im Excellent/Plus-Tarif ist die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall auf höchstens 1.500,- EURO und pro versicherter Sache auf 500,- EUR festgelegt.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Fahrrad gestohlen, bekommen Sie den Wert für ein gleichwertiges neues Rad ersetzt. Wird es beschädigt oder mutwillig zerstört, übernimmt der Versicherer die Reparatur, damit das Rad wieder verkehrs- und funktionstüchtig ist. In beiden Fällen gilt die vereinbarte Versicherungssumme als Obergrenze, und Sie müssen die Kosten mit Belegen nachweisen. Zubehör und Gepäck sind zusätzlich bis zu bestimmten Höchstbeträgen mitversichert.
Häufige Fragen
Was wird bei Diebstahl des Fahrrads erstattet?
Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Was zahlt die Versicherung bei Vandalismus oder Beschädigung?
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Nachweise muss ich für eine Entschädigung erbringen?
Die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) müssen nachgewiesen werden – durch Original-Händlerkaufbeleg oder Reparaturrechnung.
Wie sind Fahrradzubehör und -gepäck versichert?
Die Entschädigung ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt, pro Versicherungsfall auf höchstens 1.000,- EURO. Versichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif gelten höchstens 1.500,- EURO pro Versicherungsfall und 500,- EUR pro versicherter Sache.
