In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung sind Fahrradzubehör und -gepäck gegen Schäden durch Straftaten Dritter, Unfälle und Feuer geschützt – bis zu 300 Euro je Sache und 1.000 Euro pro Versicherungsfall, im Excellent/Plus-Tarif sogar bis 500 bzw. 1.500 Euro. Auch Helme, Kleidung und Schlösser sind mitversichert.
Wird während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades Fahrradzubehör und -gepäck beschädigt oder zerstört, und zwar durch:
- a) die Straftat eines Dritten;
- b) einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad;
- c) einen Unfall des Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck);
- d) Feuer;
leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung, sofern Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren.
Darüber hinaus werden Helme und Kleidung auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden.
2. Kommen Fahrradzubehör und -gepäck während des Gebrauchs des versicherten Fahrrades durch die Straftat eines Dritten abhanden, leistet der Versicherer hierfür eine Entschädigung. Darüber hinaus werden Schlösser auch dann erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
3. Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
4. Die Entschädigungsleistung ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall beträgt für diese Sachen höchstens 1.000,- EURO. Versichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif ist die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall auf höchstens 1.500,- EURO und pro versicherter Sache auf 500,- EUR festgelegt.
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
- Anhänger,
- Beleuchtung,
- Fahrradkompass,
- Fahrradkorb,
- Fahrradschloss,
- Fahrradtasche,
- Fahrradwimpel,
- Helm,
- Hygieneartikel,
- Isomatte,
- Kartenhalter,
- Kartenmaterial,
- Kilometerzähler,
- Kindersitz,
- Kleidung,
- Kochgeschirr,
- Luftmatratze,
- Luftpumpe,
- Reflektor,
- Sattelkissen,
- Schloss,
- Schlafsack,
- Schleppstange,
- Spiegel,
- Steckschutzblech,
- Tachometer,
- Trinkflasche,
- Werkzeug,
- Flickzeug,
- Werkzeugtasche,
- Zelt
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Fahrrad selbst sind auch Zubehör und Gepäck geschützt, die am Rad angebracht oder darauf transportiert wurden. Der Schutz greift, wenn diese Dinge während der Nutzung des Rades durch eine fremde Straftat, einen Unfall oder Feuer beschädigt, zerstört oder gestohlen werden. Helme und Kleidung sind schon während der Fahrt mitversichert, Schlösser auch dann, wenn sie das abgestellte Rad sichern. Kein Schutz besteht, wenn Sachen einfach vergessen oder liegen gelassen werden. Für die Höhe der Erstattung gelten feste Grenzen je Sache und je Versicherungsfall, die im Excellent/Plus-Tarif höher ausfallen.
Häufige Fragen
Welche Schäden am Fahrradzubehör sind versichert?
Versichert sind Beschädigung oder Zerstörung durch die Straftat eines Dritten, einen Unfall mit dem versicherten Fahrrad, einen Unfall des Transportmittels (nicht bei aufgegebenem Zubehör und Gepäck) sowie durch Feuer. Voraussetzung ist, dass Zubehör und Gepäck auf dem versicherten Fahrrad transportiert wurden oder daran angebracht waren.
Sind Helm, Kleidung und Schlösser mitversichert?
Ja. Helme und Kleidung werden auch dann erstattet, wenn sie während der Nutzung des versicherten Rades beschädigt oder zerstört werden. Schlösser werden auch erstattet, wenn sie nach Gebrauch des Rades zu dessen Verschluss genutzt werden.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Die Entschädigung ist je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt, pro Versicherungsfall auf höchstens 1.000,- EURO. Versichert ist der Neuwert. Im Excellent/Plus-Tarif liegt die Maximalentschädigung pro Versicherungsfall bei höchstens 1.500,- EURO und pro versicherter Sache bei 500,- EUR.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.
Was zählt zum versicherten Fahrradzubehör und -gepäck?
Versichert ist lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör und Gepäck, darunter unter anderem Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkorb, Fahrradtasche, Helm, Kindersitz, Kleidung, Luftpumpe, Schloss, Spiegel, Tachometer, Trinkflasche, Werkzeug, Flickzeug und Zelt.
