Die Ammerländer Versicherung schließt in ihrer Hausratversicherung auch den Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs mit ein, sofern diese während ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnen. Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen dieser Schutz gilt und wie die Entschädigung begrenzt ist.
Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Pflegekraft oder ein Au-Pair während ihrer Tätigkeit bei Ihnen wohnt, ist deren persönlicher Hausrat über Ihre Hausratversicherung mit abgesichert. Dieser Schutz erfolgt innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungssumme und wird pro Versicherungsfall durch diese Summe nach oben begrenzt.
Häufige Fragen
Ist der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs mitversichert?
Ja. Der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pairs, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt, ist im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert.
Unter welcher Voraussetzung gilt dieser Schutz?
Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft oder das Au-Pair während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt.
Wie hoch ist die Entschädigung im Versicherungsfall begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Wird eine zusätzliche Versicherungssumme für den Hausrat der Pflegekraft vereinbart?
Nein. Die Mitversicherung erfolgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers.
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