Wer den Excellent-Schutz der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung nutzt, bekommt nach einem versicherten Schaden die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten einer Kinderbetreuung ersetzt – vorausgesetzt, die Schadensumme übersteigt voraussichtlich einen bestimmten Betrag.
In Erweiterung für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung werden im Excellent-Schutz die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten:
- Die Schadensumme übersteigt voraussichtlich eine Höhe von 1.500,- EURO.
Höhe der Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 350,- EURO begrenzt.
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Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem versicherten Schaden eine Kinderbetreuung nötig wird, kann diese im Excellent-Schutz übernommen werden. Erstattet werden dabei die tatsächlich entstandenen und notwendigen Betreuungskosten, wenn der Schaden eine gewisse Größenordnung erreicht. Für die Höhe der Erstattung gilt eine feste Obergrenze je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Wann werden Kosten für eine Kinderbetreuung ersetzt?
Die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für eine Kinderbetreuung werden ersetzt, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war.
Welche Voraussetzung muss für die Erstattung erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine Höhe von 1.500,- EURO übersteigt.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Kinderbetreuung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 350,- EURO begrenzt.
In welchem Tarif ist die Kinderbetreuung enthalten?
Die Leistung ist eine Erweiterung im Excellent-Schutz für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung.
