Bricht man im Tarif Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung wegen eines erheblichen Versicherungsfalls seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig ab, ersetzt der Versicherer die Fahrt- und Flugmehrkosten für die Reise an den Schadenort. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und was Sie dabei beachten müssen.
Abweichend für den Tarif Excellent in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ersetzt der Versicherer im Excellent-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten, wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles vorzeitig seine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Schadenort reist.
Was gilt als Urlaubs- oder Dienstreise:
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Umfang der Erstattung:
Fahrt- und Flugmehrkosten werden für ein angemessenes Reisemittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Pflicht des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zu Hause während Ihrer Reise etwas Erhebliches passiert und Sie deshalb Ihren Urlaub oder Ihre Dienstreise vorzeitig abbrechen, um zum Schadenort zu fahren, übernimmt der Excellent-Tarif die zusätzlichen Fahrt- oder Flugkosten. Die Reise sollte dabei einen bestimmten Zeitrahmen umfassen, die Kosten müssen zum genutzten Reisemittel passen, und Sie sollten sich möglichst vorab mit dem Versicherer abstimmen.
Häufige Fragen
Wann werden Rückreisekosten im Tarif Excellent erstattet?
Wenn der Versicherungsnehmer wegen eines erheblichen Versicherungsfalles seine Urlaubs- oder Dienstreise vorzeitig abbricht und an den Schadenort reist, werden im Excellent-Schutz Fahrt- und Flugmehrkosten ersetzt.
Was gilt als Urlaubs- oder Dienstreise?
Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede privat oder beruflich veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von 6 Wochen.
Welche Kosten werden konkret übernommen?
Ersetzt werden Fahrt- und Flugmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, entsprechend dem benutzten Urlaubs-/Dienstreisemittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort.
Muss ich mich vor der Rückreise beim Versicherer melden?
Ja. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort bei dem Versicherer Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten.
