In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist im Tarif Excellent der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert – erfahren Sie, welche Nachweise Sie dafür aufbewahren sollten und wann Zubehör ersetzt wird.
Im Tarif Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör.
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Pflichten des Versicherungsnehmers:
- Unterlagen über den Hersteller und die Marke beschaffen und aufbewahren.
- Sofern vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder das Kennzeichen beschaffen und aufbewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
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Was bedeutet das konkret?
Werden Ihr Rollstuhl, Ihre Gehhilfe oder Ihr Kinderwagen samt Zubehör gestohlen, greift im Tarif Excellent der Schutz auch beim einfachen Diebstahl. Zubehör ist dabei nur dann abgedeckt, wenn es gemeinsam mit dem Gegenstand entwendet wurde. Damit die Entschädigung reibungslos läuft, ist es sinnvoll, Belege und Kenndaten wie Hersteller, Marke und – falls vorhanden – die Identifikationsnummer griffbereit aufzubewahren.
Häufige Fragen
Ist der einfache Diebstahl von Rollstuhl und Kinderwagen mitversichert?
Im Tarif Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen, Rollstühlen, Kinderwagen und deren Zubehör mitversichert.
Wird auch das Zubehör ersetzt?
Lose mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl verbundene oder regelmäßig deren Gebrauch dienende Sachen werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den genannten Gegenständen entwendet worden sind.
Welche Unterlagen muss ich aufbewahren?
Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und, sofern vorhanden, die Rahmen- oder sonstige Identifikationsnummer oder das Kennzeichen zu beschaffen und aufzubewahren.
Was passiert, wenn ich diese Unterlagen nicht habe?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweist.
