In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Tarif Excellent der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl mitversichert – erfahren Sie hier, welche Grenzen, Entschädigungshöhen und Selbstbeteiligungen dabei gelten.
Im Tarif Excellent der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das Lebensjahr vollendet haben, folgender Versicherungsschutz als mitversichert:
- der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser)
- der einfache Diebstahl von Zähnen und Gebissen
- der Taschendiebstahl
Entschädigung:
- Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme, max. 1.500,- EURO begrenzt.
- Es wird der Zeitwert entschädigt.
- Ausgeschlossen bleiben beim Taschendiebstahl Wertsachen.
Selbstbeteiligung:
Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- EURO je Schadensfall.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Tarif Excellent etwa eine Brille, ein Hörgerät oder ein Gebiss durch einfachen Diebstahl abhandenkommt oder Sie Opfer eines Taschendiebstahls werden, springt die Hausratversicherung ein. Ersetzt wird dabei der Zeitwert – also der Wert unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung – innerhalb der genannten Höchstgrenzen und abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Was ist im Tarif Excellent bei Diebstahl von Sehhilfen und Hörgeräten mitversichert?
Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen sowie der Taschendiebstahl. Das gilt für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen, die am Schadentag das Lebensjahr vollendet haben.
Wie hoch ist die Entschädigung je Schadenfall?
Die Entschädigung ist je Schadenfall auf 1 % der Versicherungssumme, maximal 1.500,- EURO, begrenzt. Es wird der Zeitwert entschädigt.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja, es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 250,- EURO je Schadensfall.
Sind Wertsachen beim Taschendiebstahl versichert?
Nein, beim Taschendiebstahl bleiben Wertsachen ausgeschlossen.
Werden Sehhilfen nur mit geschliffenen Gläsern ersetzt?
Ja, bei den Sehhilfen sind nur geschliffene Gläser mitversichert.
