Eine Pendlerwohnung am beruflich bedingten Zweitwohnsitz gilt in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung als ständig bewohnt und lässt sich ohne Zuschlag mitversichern. Wichtig sind dabei die Mindestentfernung zum Erstwohnsitz, die Entschädigungsgrenzen sowie der besondere Schutz für Wertsachen.
Bei einer Pendlerwohnung müssen folgende Punkte beachtet werden:
Versicherungsschutz:
- Versicherungsschutz besteht für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) befindet und innerhalb Deutschlands liegt.
Entfernung:
- Die Pendlerwohnung muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt sein.
Wertsachen:
- Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500 Euro.
Entschädigungsgrenze:
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro begrenzt.
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung fern vom Hauptwohnsitz nutzt, kann den dortigen Hausrat mitversichern, ohne dafür extra zu zahlen – die Wohnung gilt als ständig bewohnt. Damit dies greift, sollte die Pendlerwohnung eine gewisse Mindestentfernung zum Erstwohnsitz aufweisen und in Deutschland liegen. Für die Entschädigung sowie für Wertsachen gelten dabei jeweils festgelegte Höchstgrenzen. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Ist für eine Pendlerwohnung ein Zuschlag nötig?
Nein. Eine Pendlerwohnung am Ort der Arbeitsstelle gilt als ständig bewohnt und kann ohne Zuschlag versichert werden.
Wie weit muss die Pendlerwohnung vom Erstwohnsitz entfernt sein?
Die Pendlerwohnung muss mindestens 50 Kilometer vom Erstwohnsitz entfernt sein.
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen in der Pendlerwohnung versichert?
Für Wertsachen gemäß VHB 2022 Abschnitt „A“ § 13 Nr. 1 besteht Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungshöhe von maximal 2.500 Euro.
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 20.000 Euro begrenzt.
Muss die Pendlerwohnung in Deutschland liegen?
Ja. Versicherungsschutz besteht für Hausrat, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz befindet und innerhalb Deutschlands liegt.
