In der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung wird im Schadenfall der Neuwert entschädigt: Bei Diebstahl werden die Kosten für eine gleichwertige Ersatzbeschaffung erstattet, bei Vandalismus oder Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme und gegen Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.
Entschädigung bei Diebstahl:
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Entschädigung bei Vandalismus/Beschädigung:
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Voraussetzung für eine Entschädigung:
Die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur (gleicher Art und Güte) müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch den Original-Händlerkaufbeleg oder die Reparaturrechnung.
Die entsprechende Reparaturrechnung der Fahrradwerkstatt muss folgende Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten:
- Marke
- Typ
- Rahmennummer
Was bedeutet das konkret?
Geht dein Fahrrad durch Diebstahl verloren oder wird es beschädigt, ersetzt dir die Versicherung den Neuwert. Bei Diebstahl bekommst du die Kosten für ein gleichwertiges neues Rad, bei Beschädigung die Reparaturkosten – jeweils höchstens bis zu der Summe, die du versichert hast. Damit ausgezahlt werden kann, musst du deine Kosten mit einem Beleg oder einer Rechnung nachweisen.
Häufige Fragen
Was wird bei Diebstahl des Fahrrads erstattet?
Erstattet werden die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Was wird bei Vandalismus oder Beschädigung übernommen?
Erstattet werden die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Welche Nachweise sind für eine Entschädigung nötig?
Die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur müssen nachgewiesen werden – durch den Original-Händlerkaufbeleg oder die Reparaturrechnung.
Welche Angaben muss die Reparaturrechnung enthalten?
Die Reparaturrechnung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad enthalten, mindestens Marke, Typ und Rahmennummer.
