In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen mitversichert. Der Tarif Excellent erweitert den Schutz zusätzlich um Mietsachschäden mit hoher Versicherungssumme sowie um Schäden an weiteren fremden beweglichen Sachen – mit klar geregelten Einschlüssen und Ausschlüssen.
In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert: Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen.
Im Tarif Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versicherungsumfang und Versicherungssumme:
- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie Balkone, Loggien und Terrassen.
- Die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen beträgt je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO.
- Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
- Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- a) Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- b) Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- c) Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- d) Schäden infolge von Schimmelbildung.
Schäden an fremden beweglichen Sachen:
a) Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung von sonstigen fremden Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden (z. B. Inventar in Hotels oder Ferienwohnungen) oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf elektrische medizinische Geräte (z. B. 24-Stunden-EKG Gerät, 24-Stunden Blutdruckmessgerät, Dialysegerät, Reizstromgerät – nicht Hilfsmittel wie Hörgeräte, Unterarmgehstützen, Krankenbetten und dgl.), die dem Versicherten zu Diagnosezwecken oder zur Anwendung überlassen werden, soweit kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist.
b) Ausgeschlossen hiervon bleiben jedoch:
- alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden;
- Schäden an Sachen, die der versicherten Person für mehr als 3 Monate überlassen wurden (gilt nicht für die vorgenannten elektrischen medizinischen Geräte);
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Person dienen;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Ansprüche wegen Abhandenkommen;
- Schäden an Kraft-, Luft-, und Wasserfahrzeugen;
- Schäden an Schmuck und Wertsachen.
Was bedeutet das konkret?
Wer als Mieter eine Wohnung oder andere privat genutzte Räume beschädigt, ist über die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich geschützt. Im Tarif Excellent geht der Schutz weiter: Er umfasst auch bestimmte weitere fremde Sachen, die man gemietet, geliehen oder geleast hat. Gleichzeitig gibt es klar benannte Fälle, die nicht mitversichert sind – etwa normale Abnutzung, Glasschäden oder Schimmel. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen?
Im Tarif Excellent beträgt die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Räumen je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Sind Balkone und Terrassen mitversichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie Balkone, Loggien und Terrassen.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Glasschäden (soweit besonders versicherbar) sowie Schäden infolge von Schimmelbildung.
Sind auch geliehene oder geleaste Gegenstände mitversichert?
Im Tarif Excellent ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung oder Vernichtung sonstiger fremder Sachen eingeschlossen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden – zum Beispiel Inventar in Hotels oder Ferienwohnungen. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Sachen, die länger als 3 Monate überlassen wurden (außer den genannten medizinischen Geräten), sowie Schmuck und Wertsachen.
