In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind im Tarif Excellent Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen abgesichert – etwa an privat gemieteten Wohnräumen, Balkonen, Terrassen sowie an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Schiffskabinen. Erfahren Sie, welche hohen Versicherungssummen gelten und welche Schäden ausgeschlossen sind.
Im Tarif Excellent der Ammerländer Versicherung gelten folgende Summen als mitversichert:
Schäden an gemieteten Sachen (Mietsachschäden):
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden sowie Balkone, Loggien und Terrassen.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Bewegliche Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen und weiteren Unterkünften:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen, fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Sachschaden-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden;
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann;
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Beschädigen Sie fremde Sachen, die Sie gemietet haben – etwa eine gemietete Wohnung, einen Balkon oder Möbel in einer Ferienunterkunft –, springt die Privathaftpflicht mit hohen Summen ein. Allerdings gelten bestimmte Ausnahmen: Für ganz alltägliche Abnutzung, für Schäden an bestimmten Anlagen und Geräten, für Glasschäden (soweit gesondert versicherbar) sowie für Schimmelbildung besteht kein Schutz. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Angaben.
Häufige Fragen
Was gilt als Mietsachschaden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer oder von seinen Bevollmächtigten oder Beauftragten gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Versicherungssumme für Mietsachschäden?
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 50.000.000,- EURO. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der Versicherungssumme.
Sind auch Schäden in Ferienwohnungen und Hotelzimmern versichert?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Pensionen, Schiffskabinen, fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an bestimmten Heizungs-, Maschinen-, Kessel-, Warmwasserbereitungs-, Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, sowie wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
