In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung müssen alle Eingangstüren – auch Kellertüren – von Wohnung oder Einfamilienhaus mit bündigen Zylinderschlössern samt innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag oder mit elektronischen Schlössern ausgestattet sein. Für Kellerabteile im Mehrfamilienhaus ohne Verbindung zur Wohnung gelten abweichende Regeln.
In der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt für die Sicherung, Haustür, Wohnungstür, Türschloß und Schloß folgendes:
- Alle Eingangstüren (auch Kellertüren) der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses müssen über bündige Zylinderschlösser (Überstand maximal 5 mm) mit von innen verschraubten Sicherheitsbeschlag und/oder elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
- Bei Kellerabteilen bzw. -räumen in einem Mehrfamilienhaus, die keine Verbindung zur versicherten Wohnung aufweisen, muss die vorgenannte Mindestsicherung nicht erfüllt sein. Unabhängig davon muss das Kellerabteil bzw. der Kellerraum verschlossen werden (z. B. mit einem Vorhängeschloss oder sonstige Schließvorrichtungen).
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Was bedeutet das konkret?
Für den Versicherungsschutz kommt es darauf an, dass die Zugänge zu Ihrem Zuhause ausreichend gesichert sind. Türen von Wohnung oder Einfamilienhaus – einschließlich der Kellertüren – sollen mit den vorgegebenen Schlössern versehen sein. Für einen Kellerraum im Mehrfamilienhaus, der nicht direkt mit Ihrer Wohnung verbunden ist, genügt hingegen ein einfaches Verschließen.
Häufige Fragen
Welche Schlösser müssen die Eingangstüren haben?
Alle Eingangstüren, auch Kellertüren, müssen über bündige Zylinderschlösser mit einem Überstand von maximal 5 mm und von innen verschraubtem Sicherheitsbeschlag und/oder über elektronische Schlösser mit Codekartenschlüssel verfügen.
Gilt die Schloss-Anforderung auch für Kellertüren?
Ja. Bei Wohnung bzw. Einfamilienhaus zählen auch die Kellertüren zu den Eingangstüren, die die genannte Mindestsicherung erfüllen müssen.
Was gilt für Kellerabteile in einem Mehrfamilienhaus?
Bei Kellerabteilen bzw. -räumen in einem Mehrfamilienhaus, die keine Verbindung zur versicherten Wohnung haben, muss die genannte Mindestsicherung nicht erfüllt sein. Das Kellerabteil muss aber verschlossen werden.
Wie muss ein Kellerraum ohne Verbindung zur Wohnung verschlossen sein?
Er muss verschlossen werden, zum Beispiel mit einem Vorhängeschloss oder einer sonstigen Schließvorrichtung.
