Für Wertschutzschrank / Safe / Tresor in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung gilt folgendes:
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Wertschutzschränke
1. Definitionen
a) Versicherte Wertsachen (siehe Abschnitt „A“ § 6 Nr. 2 b)) sind
aa) Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte);
bb) Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
cc) Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin;
dd) Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in cc) genannte Sachen aus Silber;
ee) Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
b) Wertschutzschränke im Sinne von Nr. 2 b) sind Sicherheitsbehältnisse, die
aa) durch die VdS Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind und
bb) als freistehende Wertschutzschränke ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauerschrank).
Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung für Wertsachen unterliegt einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 Prozent der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe Nr. 1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall begrenzt auf
aa) 2 Prozent der Versicherungssumme für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
bb) 3 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
cc) 10 Prozent der Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen innerhalb von Wertschutzschränken können erhöht werden, wenn der Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung 75.000 Euro übersteigt. In solchen Fällen gelten erweiterte Sicherungsanforderungen, die erfüllt werden müssen. Die genauen Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes und in den entsprechenden Anlagen aufgeführt.