Die Glasversicherung der Ammerländer Versicherung ergänzt als wählbare Zusatzoption die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung und deckt Gebäude- sowie Mobiliarverglasungen ab – von Fensterscheiben bis zum Aquarium. Hier erfahren Sie, welche Verglasungen mitversichert, welche beitragsfrei enthalten und welche Sachen ausgeschlossen sind.
Die Glasversicherung deckt Gebäude- und Mobiliarverglasungen (ohne Beleuchtungskörper) als Zusatzoption zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung ab. Die Option ist also wählbar zur Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung.
Mitversichert sind
Gebäudeverglasungen:
- Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Gewächshäusern, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen (auch aus Kunststoff)
- Glasbausteine
- Profilbaugläser
Mobiliarverglasungen:
- Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
- Glasplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen sind bis 500,- EURO je Schadenfall mitversichert. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sind bis 250,- EURO je Schadenfall mitversichert.
Beitragsfrei mitversichert sind
- Glaskeramik-Kochflächen
- Wintergärten
- Aquarien / Terrarien
Nicht versicherte Sachen:
- Scheiben und Platten aus Kunststoff (außer Duschkabinen)
- Platten aus Glaskeramik
- Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
- optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
- Photovoltaikanlagen
- Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind
- Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays)
- Scheiben oder Platten, die mit anderen Gegenständen so verbunden sind, dass sie im Falle eines Bruchs nicht ohne Beschädigung der unversehrten Gegenstände getrennt werden können (z. B. Glasmöbel)
Hausratversicherung Rechner Ammerländer Versicherung
Was bedeutet das konkret?
Die Glasversicherung lässt sich zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung wählen. Sie greift bei Bruch von fest verbauten Gebäudeverglasungen wie Fenstern und Türen sowie bei Verglasungen an Möbeln und Geräten. Bestimmte Sachen wie Glaskeramik-Kochflächen, Wintergärten und Aquarien sind ohne zusätzlichen Beitrag eingeschlossen, während andere Gegenstände – etwa Bildschirme oder Photovoltaikanlagen – nicht abgedeckt sind. Maßgeblich sind stets die vereinbarten Bedingungen.
Häufige Fragen
Ist die Glasversicherung automatisch enthalten?
Nein. Die Glasversicherung ist eine wählbare Zusatzoption zur Hausratversicherung oder zur Wohngebäudeversicherung.
Ist ein Aquarium mitversichert?
Ja. Aquarien und Terrarien sind ebenso wie Glaskeramik-Kochflächen und Wintergärten beitragsfrei mitversichert.
Sind Bildschirme von Fernsehern oder Computern abgedeckt?
Nein. Scheiben und Platten, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays), zählen zu den nicht versicherten Sachen.
Bis zu welcher Höhe sind Sonderkosten für Gerüste und Kräne mitversichert?
Sonderkosten für Gerüste, Kräne und die Beseitigung von Hindernissen sind bis 500,- EURO je Schadenfall mitversichert.
Sind künstlerisch bearbeitete Glasscheiben abgedeckt?
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sind bis 250,- EURO je Schadenfall mitversichert.
