Der Versicherungsort in der Hausratversicherung der Ammerländer Versicherung ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, die ständig bewohnt sein muss. Erfahren Sie, wann eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vorliegt, welche Sonderregel im Tarif Excellent gilt und wo Ihr Hausrat auch außerhalb der Wohnung geschützt ist.
Gefahrerhöhung:
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Für den Tarif Excellent gilt:
In Erweiterung liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Wichtig:
Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert.
- Wohnung und Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
- Hausrat in Einliegerwohnungen
- Hausrat in Garagen auf dem Versicherungsgrundstück
- Hausrat in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks innerhalb der gleichen oder einer direkt angrenzenden Gemeinde (keine Wertsachen)
- Gemeinschaftsräume für Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Wertsachen in Bankgewahrsam; Kundenschließfächer
- Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung
- Außenversicherung Sportgeräte
Ausnahmen:
Für Pendlerwohnungen, Zweitwohnsitze, Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten abhängig von der Tarifvariante abweichende Bestimmungen zur Versicherbarkeit.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort ist die Wohnung, die im Versicherungsschein steht und in der Sie ständig – besonders nachts – wohnen. Steht diese Wohnung längere Zeit leer und ist niemand da, der nach dem Rechten sieht, kann sich das Risiko so verändern, dass Sie es melden müssen. Der Hausrat ist dabei nicht nur in der Wohnung selbst geschützt, sondern in bestimmten Fällen auch vorübergehend an anderen Orten.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungsort in der Hausratversicherung?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Diese muss ständig, besonders nachts bewohnt sein.
Wann liegt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung vor?
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere dann vorliegen, wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird.
Wann gilt eine Wohnung als beaufsichtigt?
Beaufsichtigt ist eine Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
Was gilt im Tarif Excellent bei längerer Abwesenheit?
Im Tarif Excellent liegt keine Gefahrerhöhung vor, wenn die ansonsten ständig bewohnte versicherte Wohnung vorübergehend bis zu 12 Monate unbewohnt und unbeaufsichtigt bleibt.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung versichert?
Ja, auch wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise versichert – etwa in Nebengebäuden, Einliegerwohnungen, Garagen, Gemeinschaftsräumen, in Bankgewahrsam oder über die Außenversicherung für Sportgeräte.
