Bei der Fahrradversicherung der Ammerländer Versicherung richtet sich die Versicherungssumme nach dem Händlerverkaufspreis Ihres Rades inklusive festmontierter Anbauteile. Erfahren Sie, wie nachträglich angebrachte Teile berücksichtigt werden, was bei rabattierten Fahrrädern gilt und warum Räder ab einem bestimmten Alter nicht mehr versicherbar sind.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inkl. der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Kaufpreis:
Kaufpreis ist der Händlerverkaufspreis (Neuwert inkl. Mehrwertsteuer) des Fahrrades. Es ist der Preis, den Sie beim Kauf einschließlich festmontierter Anbauteile wie Gepäckträger etc. im Handel gezahlt haben und der auf dem Originalkaufbeleg des Händlers ausgewiesen ist.
Nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Der Anteil dieser nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile darf 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Rabattiertes Fahrrad:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Der Kaufpreis des Rades ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Fahrräder die älter als drei Jahre sind, können nicht versichert werden.
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme entspricht dem Preis, den Sie beim Händler für Ihr Fahrrad bezahlt haben – so wie er auf dem Originalkaufbeleg steht. Auch fest verbaute Anbauteile zählen dazu. Wurde etwas nachträglich ergänzt oder ausgetauscht, kann dies bis zu einem bestimmten Anteil mit einbezogen werden. Wurde das Rad rabattiert gekauft, haben Sie unter Umständen die Wahl zwischen dem bezahlten und dem ursprünglichen Wert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie wird die Versicherungssumme meines Fahrrades bestimmt?
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des Rades inklusive der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. Der Kaufpreis ist gleichzeitig die Versicherungssumme.
Werden nachträglich angebrachte Fahrradteile berücksichtigt?
Ja, nachträglich angebrachte oder ausgetauschte Fahrradteile werden bei der Ermittlung der Versicherungssumme berücksichtigt. Ihr Anteil darf jedoch 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises nicht übersteigen.
Welcher Wert gilt bei einem rabattiert gekauften Fahrrad?
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert angesetzt. Ist auf der Rechnung der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) vermerkt, können Sie wählen, ob Sie den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Können auch ältere Fahrräder versichert werden?
Fahrräder, die älter als drei Jahre sind, können nicht versichert werden.
Wo finde ich die Höhe meiner Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
