Bei der Ambigo Fahrradversicherung gilt grundsätzlich der tatsächlich bezahlte Betrag als Versicherungssumme. Wenn auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrads vermerkt ist, haben Sie die Wahl zwischen dem rabattierten und dem ursprünglichen Preis – so sichern Sie den passenden Kaufpreis für Ihr rabattiert erworbenes Rad.
Grundsätzlich wird der bezahlte Betrag als Versicherungssumme festgelegt.
Sollte jedoch auf der Rechnung der ursprüngliche Wert des Fahrrads (nicht der UVP des Herstellers) vermerkt sein, können Sie wählen, ob der rabattierte oder der ursprüngliche Wert als Basis genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr Fahrrad günstiger bekommen haben, zählt normalerweise der Preis, den Sie wirklich bezahlt haben. Steht auf Ihrer Rechnung zusätzlich der ursprüngliche Wert des Fahrrads, dürfen Sie selbst entscheiden, ob Sie den reduzierten oder diesen ursprünglichen Wert als Kaufpreis angeben.
Häufige Fragen
Welcher Betrag gilt normalerweise als Versicherungssumme?
Grundsätzlich wird der tatsächlich bezahlte Betrag als Versicherungssumme festgelegt.
Kann ich den ursprünglichen Wert statt des Rabattpreises angeben?
Ja, sofern auf der Rechnung der ursprüngliche Wert des Fahrrads vermerkt ist. Dann können Sie wählen, ob der rabattierte oder der ursprüngliche Wert als Basis genommen wird.
Zählt der UVP des Herstellers als ursprünglicher Wert?
Nein. Maßgeblich ist der auf der Rechnung vermerkte ursprüngliche Wert des Fahrrads, nicht der UVP des Herstellers.
Was gilt, wenn auf der Rechnung kein ursprünglicher Wert steht?
Dann wird der bezahlte Betrag als Versicherungssumme festgelegt.
