In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sorgt die Vorsorgeversicherung dafür, dass neu entstehende Risiken nach Vertragsabschluss sofort mitversichert sind – im Umfang des bestehenden Vertrags. Welche Anzeigepflichten, Fristen und Beitragsregelungen dabei gelten, erfahren Sie hier.
Versicherungsschutz für neu hinzukommende Risiken:
- Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers:
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen.
- Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
- Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Beweislast bei Eintritt des Versicherungsfalls:
- Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Beitragsregelung für neue Risiken:
- Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen.
- Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung bietet Ihnen einen Puffer: Kommt nach Vertragsabschluss ein neues Risiko hinzu, greift der Schutz im Rahmen Ihres bestehenden Vertrags zunächst sofort. Damit dieser Schutz dauerhaft bestehen bleibt, müssen Sie ein neues Risiko nach Aufforderung fristgerecht melden und sich mit dem Versicherer über einen angemessenen Beitrag einigen. Andernfalls kann der Schutz für dieses neue Risiko rückwirkend entfallen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Innerhalb welcher Frist muss ich ein neues Risiko anzeigen?
Nach Aufforderung des Versicherers ist jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige unterlasse?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Wer trägt die Beweislast, wenn der Schaden vor der Anzeige eintritt?
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Fällt für ein neues Risiko ein zusätzlicher Beitrag an?
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
