In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind bestimmte Fälle vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa Vorsatz, Schäden zwischen Mitversicherten oder durch versicherungspflichtige Fahrzeuge. Ebenso brauchen berufliche Tätigkeit, Kraftfahrzeuge sowie das Halten von Hunden und Pferden eine separate Absicherung.
Nicht alle denkbaren Fälle können versichert werden. Sonst müsste ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z. B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- zwischen Mitversicherten
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs
- aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung.
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel:
- berufliche Tätigkeit,
- das Führen von Kraftfahrzeugen oder
- das Halten von Hunden und Pferden.
Für Schäden wird überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen geleistet.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflichtversicherung deckt nicht jeden erdenklichen Fall ab. Einige Situationen sind bewusst ausgenommen, und für bestimmte Risiken benötigen Sie einen eigenen, gesonderten Vertrag. Zudem gelten die vereinbarten Versicherungssummen als Obergrenze, und eine gegebenenfalls vereinbarte Selbstbeteiligung wird bei jedem Schaden angerechnet.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Ausgenommen sind zum Beispiel Schäden aus vorsätzlicher Handlung, Schäden zwischen Mitversicherten, Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs sowie Schäden aus ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung.
Für welche Risiken brauche ich eine separate Absicherung?
Eine separate Absicherung benötigen Sie zum Beispiel für die berufliche Tätigkeit, das Führen von Kraftfahrzeugen sowie das Halten von Hunden und Pferden.
Warum sind nicht alle Fälle versichert?
Es können nicht alle denkbaren Fälle versichert werden, da sonst ein erheblich höherer Beitrag verlangt werden müsste. Deshalb sind einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen.
Bis zu welcher Höhe wird für Schäden geleistet?
Für Schäden wird nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen geleistet. Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
