In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung sind Tiere in den Tarifen Exclusiv und Excellent mitversichert. Der Tarif Excellent bietet zusätzlichen Schutz – etwa als Hüter fremder Hunde oder Pferde, als Reiter fremder Pferde sowie als Halter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, Bienen und Nutztiere.
In der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt mitversichert in den Tarifen Exclusiv und Excellent:
Im Tarif Excellent der Privathaftpflichtversicherung der Ammerländer Versicherung gilt zusätzlich:
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde,
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Pferde,
- als Reiter fremder Pferde sowie
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
2. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren (z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben),
- gezähmten Kleintieren (z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen),
- von Signal- und Behindertenbegleithunden (z. B. Blindenhund),
- Bienen,
- Nutztieren (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel) zu eigennützigen Zwecken.
3. Nicht versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- sonstigen Hunden,
- Rindern,
- Pferden,
- sonstigen Reit- und Zugtieren sowie
- von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
In den Tarifen Exclusiv und Excellent sind Tiere im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert. Der Tarif Excellent erweitert diesen Schutz zusätzlich: Er umfasst unter bestimmten Voraussetzungen die Haftung, wenn Sie fremde Hunde oder Pferde hüten, fremde Pferde reiten oder fremde Fuhrwerke privat nutzen. Außerdem sind Sie als Halter oder Hüter bestimmter zahmer Haustiere, gezähmter Kleintiere, von Signal- und Behindertenbegleithunden, Bienen sowie Nutztieren zu eigennützigen Zwecken abgesichert. Für einige Tiere – etwa sonstige Hunde und Pferde – gilt der Schutz jedoch nicht.
Häufige Fragen
In welchen Tarifen sind Tiere mitversichert?
Tiere sind in den Tarifen Exclusiv und Excellent der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Der Tarif Excellent bietet dabei zusätzlichen Schutz.
Bin ich als Hüter fremder Hunde oder Pferde versichert?
Im Tarif Excellent ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde und Pferde, als Reiter fremder Pferde sowie als Fahrer fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken versichert – soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Welche eigenen Tiere sind im Tarif Excellent versichert?
Versichert sind unter anderem zahme Haustiere (z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben), gezähmte Kleintiere (z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen), Signal- und Behindertenbegleithunde (z. B. Blindenhund), Bienen sowie Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Geflügel) zu eigennützigen Zwecken.
Welche Tiere sind nicht versichert?
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von sonstigen Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Sind Ansprüche der Tierhalter selbst mitversichert?
Nein. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
